Etwaige Rechtsverletzung bei Familienbeihilfe geprüft

Die EU-Kommission will die von der Bundesregierung beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Offiziell gibt man sich in Brüssel abwartend und zurückhaltend, am Ende droht Österreich aber ein Vertragsverletzungsverfahren. „Die Europäische Kommission wird den Vorschlag mit Blick auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen, sobald er angenommen wird“, lautete gestern der knappe Kommentar von Christian Wigand, Sprecher der zuständigen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen, zum Regierungsbeschluss in Wien.

EU-Regeln für Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme

Die Kommissarin selbst hatte Österreichs Pläne in der Vergangenheit wiederholt kritisch beurteilt und vor einer Diskriminierung gewarnt. So hatte Thyssen erst vor wenigen Wochen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage daran erinnert, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung - direkt oder indirekt - von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete. Nach den geltenden EU-Regeln für Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme hätten mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld wie lokale Arbeitnehmer, „unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder“.

Dieselben Leistungen für dieselben gezahlten Beiträge

„Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regeln auf einem fairen und aufrichtigen Grundsatz gründen, der den Kern des Binnenmarktes ausmacht und seinen Wert immer wieder unter Beweis gestellt hat: Für dieselben gezahlten Beiträge in einem Arbeitskontext sollten dieselben Leistungen anfallen und gelten“, hieß es in der Anfragebeantwortung. Dieser Ansatz sei auch in Einklang mit der Linie der EU-Kommission in anderen Bereichen, wie dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Entsenderichtlinie. Grundlage sei das Prinzip, dass Arbeitnehmer das Recht auf den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort hätten. Etliche EU-Rechtsexperten halten Österreichs Pläne ebenfalls nicht für rechtskonform. Auch die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutet in diese Richtung.

Regierung hält Vorhaben für korrekt

Die österreichische Bundesregierung hält ihr Vorhaben indes für korrekt und beruft sich dabei unter anderem auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal. Die Familienbeihilfe sei kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung. Sie soll die Lebenshaltungskosten teilweise ersetzen und diese seien aufgrund der unterschiedlichen Preisniveaus in den EU-Mitgliedstaaten auch unterschiedlich, so die Argumentation der Bundesregierung.

Vertragsverletzungsverfahren wird in Kauf genommen

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte erst Ende März erklärt, dass man bei der Indexierung bzw. Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder auch ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU in Kauf nehmen werde. „Wenn es hier Klagen gegen Österreich gibt, dann nehmen wir das zur Kenntnis, aber das bringt uns nicht von unserem Weg ab“, sagte Kurz anlässlich 100 Tage Türkis-Blau. In Kraft treten soll die Anpassung - nach Österreichs EU-Vorsitz - ab Jänner 2019.

Indexierung der Familienbeihilfe wird beschlossen