Mehr Schutz und Förderung von Minderheitensprachen

Österreich könnte mehr für den Schutz, die Achtung und Förderung seiner von der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen geschützten Minderheitensprachen tun.

Das Ministerkomitee des Europarats nennt konkret vier vordringliche Punkte, wie Dieter Halwachs, der österreichische Vertreter im Expertenkomitee der Charta, auf Anfrage der APA schilderte.

Recht auf Sprache auch in Wien

Demnach wird empfohlen, eine strukturierte Politik zum Schutz und der Förderung der Minderheitensprachen und die Schaffung von günstigeren Bedingungen für ihre Verwendung im öffentlichen Leben zu verfolgen, insbesondere in Wien, wie dezidiert festgehalten wurde. „Hier ist aufseiten der Behörden noch ein Bewusstsein zu schaffen, dass die Volksgruppen auch im urbanen Agglomerat ein Recht auf ihre eigene Sprache haben. Sonst droht die Vielfalt verloren zu gehen. Wenn man versucht die Vielfalt zu homogenisieren, wird sie zur Einfalt“, betonte Halwachs.

Maßnahmen zur Verwendung der Sprachen vor Gerichten

Die mit den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen verschränkte Geschichte und Kultur solle sich laut den Empfehlungen auch in den Lehrplänen widerspiegeln. Weiters seien praktische Maßnahmen zu ergreifen, damit Burgenlandkroatisch, Slowenisch und Ungarisch bei den jeweiligen Gerichten und Verwaltungsbehörden stärker verwendet werden. Zudem sei für eine angemessene Finanzierung von Zeitungen in diesen Sprachen zu sorgen.

Gesamtsituation „nicht wesentlich verändert“

„Die Gesamtsituation hat sich seit dem letzten Bericht nicht wesentlich verändert“, blickte Halwachs zurück. Dementsprechend würden die Empfehlungen des Ministerkomitees denen vorausgegangener Jahre in weiten Teilen ähneln.

Traditionelle kulturelle Vielfalt Europas

Neben den Amtssprachen gibt es in Europa eine Vielzahl von Sprachen alteingesessener Bevölkerungsgruppen. In diesen Regional- oder Minderheitensprachen finde die traditionelle kulturelle Vielfalt Europas auch heute seinen Ausdruck, erklärte der Grazer Soziolinguist und Leiter des Forschungsbereiches Plurilingualismus am „treffpunkt sprachen“ der Universität Graz, der seit rund zehn Jahren Mitglied des Expertenkomitees der „Minderheitensprachen-Charta“ ist. „Ziel des multilateralen Abkommens im Rahmen des Europarates ist es, Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu bewahren“, erläuterte der Experte mit Schwerpunkt Sprachpolitik und Minderheiten.

Anstrengungen & strukturiertes Vorgehen zum Schutz der Sprachen

In Österreich ist die Charta im Oktober 2001 für Burgenlandkroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Romanes, Tschechisch und Ungarisch in Kraft getreten: Im Burgenland genießen Kroatisch und Ungarisch ebenso wie das Slowenische in Kärnten besonderen Schutz. In den im Volksgruppengesetz definierten „autochthonen“ Gebieten ist dieser zumindest in Teilbereichen auch gegeben. Zusammen mit dem Romanes, Slowakischen und Tschechischen stehen das Burgenlandkroatische, Slowenische und Ungarische jedoch überall, wo diese Sprachen traditionell gesprochen werden, unter dem allgemeinen Schutz der Charta. „Insbesondere um diesen Schutz zu gewährleisten, bedarf es weiterer Anstrengungen und einer strukturierten Vorgehensweise seitens Österreichs“, wie Halwachs sagte. Dialekte der Staatssprache und Sprachen von Zuwanderern sind in der Charta übrigens nicht erfasst.

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