Österreich soll Minderheitensprachen besser schützen
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Wien als vordringlichstes Problem
Zum einen wird eine strukturierte Politik zum Schutz und der Förderung der Minderheitensprachen empfohlen, zum anderen die Schaffung von günstigeren Bedingungen für ihre Verwendung im öffentlichen Leben; insbesondere in Wien, wie dezidiert festgehalten wurde.
„Hier ist aufseiten der Behörden noch ein Bewusstsein zu schaffen, dass die Volksgruppen auch im urbanen Agglomerat ein Recht auf ihre eigene Sprache haben. Sonst droht die Vielfalt verloren zu gehen. Wenn man versucht, die Vielfalt zu homogenisieren, wird sie zur Einfalt“, betonte Halwachs.
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Finanzierung von Medien in den Sprachen
Die mit den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen verschränkte Geschichte und Kultur solle sich laut den Empfehlungen auch in den Lehrplänen widerspiegeln. Weiters seien praktische Maßnahmen zu ergreifen, damit Burgenlandkroatisch, Slowenisch und Ungarisch bei den jeweiligen Gerichten und Verwaltungsbehörden stärker verwendet werden. Zudem sei für eine angemessene Finanzierung von Medien in diesen Sprachen zu sorgen.
„Die Gesamtsituation hat sich seit dem letzten Bericht nicht wesentlich verändert“, blickte Halwachs zurück. Dementsprechend würden die Empfehlungen des Ministerkomitees denen vorausgegangener Jahre in weiten Teilen ähneln.
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Besonderer Schutz in Burgenland und Kärnten
In Österreich trat die Charta im Oktober 2001 für Burgenlandkroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Romanes, Tschechisch und Ungarisch in Kraft: Im Burgenland genießen Kroatisch und Ungarisch ebenso wie das Slowenische in Kärnten besonderen Schutz. In den im Volksgruppengesetz definierten „autochthonen“ Gebieten ist dieser zumindest in den Teilbereichen auch gegeben.
Zusammen mit Romanes, Slowakisch und Tschechisch stehen das Burgenlandkroatische, Slowenische und Ungarische jedoch überall, wo diese Sprachen traditionell gesprochen werden, unter dem allgemeinen Schutz der Charta. „Insbesondere um diesen Schutz zu gewährleisten, bedarf es weiterer Anstrengungen und einer strukturierten Vorgehensweise seitens Österreichs“, wie Halwachs sagte. Dialekte der Staatssprache und Sprachen von Zuwanderern sind in der Charta übrigens nicht erfasst.
Die letzte Bestandsaufnahme des Expertenkomitees der Charta für Regional- und Minderheitensprachen fand im Oktober 2017 in der KUGA in Großwarasdorf statt.