Vortrag und Diskussion zum Staatsvertrag
Petar Tyran
Petar Tyran
Diskutanten waren Marjan Sturm, Vorsitzender des Zentralverbandes slowenischer Organisationen in Klagenfurt und Stefan Pauer, Obmann der Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen – Volksgruppeninstitut (ARGE Volksgruppen).
Langes Warten auf Umsetzung des Staatsvertrages
Die im Artikel 7 des Staatsvertrages festgehaltenen Rechte der Kroaten und Slowenen seien wichtig, aber die Volksgruppen müssten eine effektivere Durchsetzung ihrer Rechte verlangen, so Stefan Pauer. Es hätte 35 Jahre gedauert, bis die kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen wurde.
Auch seien die ersten zweisprachigen Ortstafeln im Burgenland erst 2000 aufgestellt worden, also 45 Jahre nach Unterschrift des Staatsvertrages, wo im Artikel 7 auch kroatische topographische Aufschriften zugesichert wurden.
Schutz für Minderheiten auch auf EU-Ebene
Auf EU-Ebene gebe es die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, in dem sich die Republik Österreich mit der Ratifizierung zur Achtung der Minderheiten und deren Sprachen verpflichtet habe.
Die Volksgruppenvertreter sollten aktiver werden, Kooperationen suchen und zum Beispiel Kammern, ähnlich der Arbeiterkammer, gründen, um die Rechte der Minderheiten vehementer und besser umsetzen zu können. Die derzeitige Situation sei nicht zufriedenstellend, so Stefan Pauer, Obmann der Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen.
Vor 62 Jahren, am 15. Mai 1955, wurde der Staatsvertragim Wiener Belvedere unterzeichnet. Im Artikel 7 des Staatsvertrages werden den Kroaten und Slowenen dieselben Rechte wie allen anderen österreichischen Staatsangehörigen garantiert.