Vortrag und Diskussion zum Staatsvertrag

Das Slowenische Institut in Wien lud in Zusammenarbeit mit dem Kroatischen Zentrum zum Vortrag „Aktuelle Aspekte des Staatsvertrages von 1955 und des Artikels 7 - Der Österreichische Staatsvertrag und die Situation der Volksgruppen in Österreich“.

Diskusija o Državnom ugovoru u Hrvatskom centru

Petar Tyran

Marjan Sturm, Jana Trap (KSŠŠD) und Stefan Pauer (von links)

Diskusija o Državnom ugovoru u Hrvatskom centru

Petar Tyran

Publikum im Keller des Kroatischen Zentrums in Wien

Diskutanten waren Marjan Sturm, Vorsitzender des Zentralverbandes slowenischer Organisationen in Klagenfurt und Stefan Pauer, Obmann der Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen – Volksgruppeninstitut (ARGE Volksgruppen).

Langes Warten auf Umsetzung des Staatsvertrages

Die im Artikel 7 des Staatsvertrages festgehaltenen Rechte der Kroaten und Slowenen seien wichtig, aber die Volksgruppen müssten eine effektivere Durchsetzung ihrer Rechte verlangen, so Stefan Pauer. Es hätte 35 Jahre gedauert, bis die kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen wurde.

Auch seien die ersten zweisprachigen Ortstafeln im Burgenland erst 2000 aufgestellt worden, also 45 Jahre nach Unterschrift des Staatsvertrages, wo im Artikel 7 auch kroatische topographische Aufschriften zugesichert wurden.

Schutz für Minderheiten auch auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene gebe es die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, in dem sich die Republik Österreich mit der Ratifizierung zur Achtung der Minderheiten und deren Sprachen verpflichtet habe.

Die Volksgruppenvertreter sollten aktiver werden, Kooperationen suchen und zum Beispiel Kammern, ähnlich der Arbeiterkammer, gründen, um die Rechte der Minderheiten vehementer und besser umsetzen zu können. Die derzeitige Situation sei nicht zufriedenstellend, so Stefan Pauer, Obmann der Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen.

Vor 62 Jahren, am 15. Mai 1955, wurde der Staatsvertragim Wiener Belvedere unterzeichnet. Im Artikel 7 des Staatsvertrages werden den Kroaten und Slowenen dieselben Rechte wie allen anderen österreichischen Staatsangehörigen garantiert.