FUEN gewinnt vor EU-Gericht

Das Gericht der Europäischen Union erklärt die Entscheidung der EU-Kommission für nichtig, mit der die Registrierung des Vorschlags für eine europäische Bürgerinitiative namens „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“ abgelehnt wurde.

Das Gericht urteilte, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission im September 2013, die Registrierung der Minority SafePack Initiative abzulehnen, rechtswidrig war.

Nach Überzeugung der Richter hat die Kommission ihre Begründungspflicht verletzt, da sie weder angegeben hat, welche der im Anhang des Antrags genannten Maßnahmen nicht in ihre Zuständigkeit fallen, noch die Gründe angegeben hat, auf denen diese Schlussfolgerung beruht. Dadurch war es dem Bürgerausschuss nicht ersichtlich, welche der angeführten Vorschläge nach Ansicht der Kommission außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, noch die Gründe für diese Beurteilung.

Behinderung des Bürgerausschusses

Der Bürgerausschuss war somit daran gehindert, die Richtigkeit dieser Beurteilung infrage zu stellen. Auch das Einreichen eines neuen Vorschlages, den Einwänden der Kommission Rechnung tragend, war damit fast unmöglich. Damit wurde zugleich die Verwirklichung der Zielsetzung der europäischen Bürgerinitiative gefährdet, die Bürger zur Teilnahme am demokratischen Leben zu ermutigen und die EU zugänglicher zu machen.

Federal Union of European nationalities FUEN zastupniki u Luksemburgu

Federal Union of European Nationalities FUEN

FUEN-Vertreter in Luxemburg...

Retro 2013: manjinska politika FUEN minority safepack logo

ORF

...klagen gegen die Ablehnung der Bürgerinitiative Minority SafePack

FUEN-Vertreter erfreut über Urteil des EU-Gerichts

FUEN Präsident Loránt Vincze: „Es ist ein Tag des Sieges für die autochthonen nationalen Minderheiten in Europa. Wir sind noch nicht am Ende unserer Reise, aber haben heute einen wichtigen Schritt gemeistert. Die Entscheidung des Gerichts verpflichtet die Europäische Kommission, die Initiative der europäischen Minderheit sehr ernst zu nehmen. Die Minderheitensolidarität und die gute Vorbereitung hat sich bewährt."

„Das Urteil von heute zeigt, dass die Entscheidung der Europäischen Minderheiten, die Ablehnung beim Gericht anzufechten, berechtigt war. Es zeigt, dass die Europäische Kommission zu Unrecht beschloss, dass sie keine Kompetenzen in dem Bereich besitzt, ohne eine detaillierte Analyse der Vorschläge, die in der Minority SafePack Initiative enthalten sind, vorzunehmen. Jetzt muss die Europäische Kommission ihre Arbeit nochmals machen und eine neue Entscheidung treffen“, so FUEN Berater Frank de Boer.

Für den ehemaligen FUEN Präsidenten Hans Heinrich Hansen, der Vorsitzender des Bürgerausschusses für die Minority SafePack Initiative ist, ist es: „ein großer Schritt für die FUEN und die europäischen Minderheiten. Ein wichtiger Schritt für die Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union.“

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