UN-Beamter beim Eingang der Vereinten Nationen im Sitz in New York. (22.9.2020)
TIMOTHY A. CLARY / AFP / picturedesk.com
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Menschenrechte

Empfehlungen des UPR-Berichts umsetzen

Die Situation der Menschenrechte in Österreich ist weiterhin verbesserungswürdig. Anlässlich der diesjährigen Prüfung durch den UNO-Menschenrechtsrat befinden sich im Schattenbericht zivilgesellschaftlicher Organisationen zum „Universal Periodic Review“ mehr als 150 Beanstandungen.

Konkret wurden bei einer Online-Video-Diskussion gestern Abend u.a. die Themen Polizeigewalt, Flucht und Migration und die Stärkung der Volksanwaltschaft genannt. „Wir haben hier einzelne Punkte umgesetzt“, es sei aber wichtig „möglichst viel zu erreichen“, sagte Florian Horn, Koordinator des UPR-Schattenberichts der Österreichischen Liga für Menschenrechte. „Man bringt gewisse Themen auf den Tisch“, die anschließende öffentliche Debatte führe zu Fortschritten, welche durch den „Zug der Zeit“ nicht mehr aufgehalten werden könnten. Die Fünf-Jahres-Periode sollte möglichst ausgenutzt werden, ein „Midterm-Bericht“ den Staaten veranschaulichen, wo sie stehen, ergänzte Horn.

Empfehlungen im „fortlaufenden Prozess“ umsetzen

Für Teresa Hatzl von Amnesty International sollten die Empfehlungen in einem „fortlaufenden Prozess“ umgesetzt und damit die Situation stetig verbessert werden. Die Coronakrise hatte aber auch hier Auswirkungen, Fristen wurden nach hinten verschoben, Teile abgesagt. Auf internationaler Ebene wünschte sich Hatzl eine Stärkung der Menschenrechte.

„Menschenrechte sind keine interne Angelegenheit“

National sei die Erwartungshaltung nach Vorschlägen oft zu hoch, weshalb es bisweilen Enttäuschung gebe. „Leider geht manches nicht so schnell“, das sei trotz aller Bemühungen so, sagte Helmut Tichy vom Außenministerium. Deswegen sei die permanente Diskussion mit der Zivilgesellschaft essenziell. „Menschenrechte sind keine interne Angelegenheit“, meinte Tichy global gesehen.

„Menschenrechte kennen keine Grenzen“

„Menschenrechte kennen keine Grenzen“, forderte Anneliese Vilim von der AG Globale Verantwortung, denn Armut sei „Ursache und Folge von Menschenrechtsverletzungen“. Vor allem im „globalen Süden“ bedeute Armut wenig Bildung und kaum soziale Teilhabe, zudem ergebe sich ohne Land eine schlechte Ernährungssituation. Absicht Österreichs sollte es daher sein, das international vereinbarte Ziel von 0,7-Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen, erinnerte Vilim. Denn mit mehr Mitteln könnten Projekte, welche den Zugang zu Wasser, Nahrung und Bildung fördern, noch besser unterstützt werden. 2021 will Österreich durch Aufstockungen 0,45 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen.

UPR politisch, aber nicht rechtlich verbindlich

Michael Lysander Fremuth vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte stellte fest, dass der UPR zwar politische, aber keine rechtliche Verbindlichkeit habe, „Zwangsmaßnahmen“ seien keine vorgesehen. Es ergebe sich aber ein „Rechtfertigungszwang“, ein „peer pressure“, dem sich Staaten unterworfen haben, welcher sich positiv auswirke, ergänzte Fremuth.

„Universal Periodic Review“ seit 2011

Die Menschenrechtslage in Österreich ist Gegenstand zahlreicher Prüfungsverfahren im Rahmen der Vereinten Nationen und des Europarats. 2011 wurde Österreich zum ersten Mal im Rahmen des „Universellen Überprüfungsmechanismus“ („Universal Periodic Review“, UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat geprüft. Dieses Jahr findet der mittlerweile dritte Review am 22. Jänner in Genf statt.