Mindestsicherungsbezug für Migranten schwierig

Die Regierung hat am Dienstag zum Abschluss ihrer Klausur in Mauerbach wie erwartet eine Reform der Mindestsicherung vereinbart.

Ziel ist, dass die Leistung zwischen den Bundesländern annähernd gleich hoch ist. Zudem werden Großfamilien niedrigere Bezüge lukrieren und wird es für Migranten schwieriger, die Mindestsicherung überhaupt zu erhalten.

Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem verhindern

Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ausführte, gehe es darum, Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem zu verhindern. Zudem gelte es, mehr Anreize zu schaffen, arbeiten zu gehen. Dass es überhaupt eine Reform braucht, begründete Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) etwa mit den „explodierenden Kosten“.

Die Mindestsicherung als Basis bleibt mit 863 Euro am aktuellen Niveau, wobei zwei Teile davon flexibel sind. Die Länder können auch einen niedrigeren Wert vorsehen, wenn die Wohnkosten in ihrem Gebiet entsprechend niedriger sind. Zudem werden 300 Euro nur dann ausgeschüttet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

„Arbeitsqualifizierungsbonus“

Die Regierung nennt letzteres „Arbeitsqualifizierungsbonus“. Dieser bedeutet im Wesentlichen eine Positiv-Diskriminierung von Inländern, ist doch eine der Voraussetzungen bloß die Absolvierung der Pflichtschule. Andere müssen hingegen Deutsch auf Niveau B1 oder Englisch-Kenntnisse auf dem hohen Level C1 vorweisen, das übrigens nach einer Übergangszeit auch schon für gegenwärtige Bezieher. Zudem ist etwa die Integrationsvereinbarung zu absolvieren. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen oder Betreuungspflichten.

Fünf Jahre Wartezeit für nicht anerkannte Flüchtlinge

Wer kein anerkannter Flüchtling ist, hat ohnehin fünf Jahre zu warten, bis er anspruchsberechtigt ist. Bisher gab es für EU-Ausländer in gewissen Fällen die Möglichkeit, Mindestsicherung zu beziehen, etwa um ein niedriges Einkommen aufzustocken.

Gesamtbezug bei Großfamilien wird gesenkt

Keine guten Nachrichten gibt es für Großfamilien. Denn es kommt zwar nach der Ablehnung des VfGH für das entsprechende niederösterreichische Modell kein Deckel, wie ihn die Regierung geplant hatte. Durch eine degressive Regelung bei den Kinderzuschlägen wird der Gesamtbezug aber deutlich gesenkt. Für das erste Kind gibt es zwar maximal 25 Prozent der Leistung, was sogar mehr ist als derzeit in mehreren Länder-Regelungen, aber dann geht es deutlich bergab. Für das zweite Kind sind es noch 15 Prozent und für das dritte überhaupt nur noch fünf Prozent. Vor allem für Familien in Wien würde das empfindliche Verluste bedeuten, bekommt man doch in der Bundeshauptstadt aktuell für jedes Kind sogar mehr als 25 Prozent. Immerhin: Ausnahmen sind für Alleinerzieher vorgesehen, die deutlich höhere Beträge erhalten sollen.

Gesetzesvorschlag bis Ende Juni

Derzeit liegt der Entwurf nur als Punktation vor. Der tatsächliche Gesetzesvorschlag soll bis Ende Juni in Begutachtung geschickt und im Herbst beschlossen werden. Wie auch immer die Länder dazu stehen, das neue Modell soll für sie bindend sein. Freundlich äußerte sich bereits Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die ein von ihrem Land erarbeitetes Modell als Basis für den Regierungsbeschluss sieht. Auch Oberösterreich äußerte sich positiv, das rot-grün regierte Wien zunächst abwartend. Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erwartet noch Verhandlungen mit den Ländern.

Regierung sieht keine Verfassungsprobleme

Verfassungsprobleme sieht die Regierung jedenfalls nicht mehr. Es handle sich um ein „verfassungskonformes, aber gleichzeitig gerechtes System“, versicherte Kurz, der freilich einräumte, dass natürlich der VfGH das letzte Wort habe.