Diplomaten protestieren gegen Einbußen bei Familienbeihilfe

Die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder sorgt für dicke Luft im Außenministerium.

Die Personalvertreter wehren sich laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ gegen „massive Verschlechterungen“ für die österreichischen Diplomaten im Ausland und beklagen mangelnde Unterstützung durch ihre Ministerin Karin Kneissl (FPÖ).

„Weitreichende Folgen für unseren Dienst“

ÖVP und FPÖ wollen die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben, an das dortige Preisniveau anpassen - in der Regel bedeutet das eine Kürzung. Die Regierung erhofft sich Einsparungen von 114 Mio. Euro jährlich. Betroffen von der „Indexierung“ wären aber beispielsweise nicht nur Kinder von Pflegekräften aus Osteuropa, sondern auch von heimischen Diplomaten im Außendienst. In einem Schreiben vom 9. Mai warnt der Chef des Dienststellenausschusses im Außenamt, Adalbert Bicserdy (FCG), vor „weitreichenden Folgen für unseren Dienst“.

Regelung in „Bundesabgabenordnung“

Auf diesen Aspekt hatten das Beamtenministerium von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auch schon während des Begutachtungsverfahrens hingewiesen. Sie forderten eine Klarstellung, dass „Auslandsbeamte“ weiterhin so behandelt werden, als hätten sie ihren Wohnsitz in Österreich, wie es in der „Bundesabgabenordnung“ eigentlich festgelegt ist. „Das Außenministerium hat dieses Anliegen bisher leider nicht öffentlich unterstützt“, beklagte der schwarze Gewerkschafter in dem Schreiben.

Keine Familienbeihilfe für Diplomaten in Drittstaaten

Im Gegenteil: Anfang Mai beschloss die Regierung einstimmig im Ministerrat, dass besagte Bestimmungen in der „Bundesabgabenordnung“ mit Jahresende auslaufen sollen. Das bedeutet, dass Diplomaten in Drittstaaten keine Familienbeihilfe mehr bekommen. „Damit wird eine Ungleichbehandlung zu jenen Personen, die in einem Drittstaat arbeiten und in keinem Dienstverhältnis zu einer öffentlich rechtlichen Körperschaft stehen, beseitigt“, argumentiert die Regierung in den Erläuterungen.

Würde „durch alle Sozialsysteme fallen“

Bei Gewerkschafter Bicserdy löst das „Bestürzung“ aus - denn an die Familienbeihilfe seien dienstrechtlich auch andere Sonderleistungen gekoppelt, die dann ebenfalls entfallen. Völkerrechtlich sei man prinzipiell von allen lokalen Sozialversicherungssystemen ausgenommen, man würde also „durch alle Sozialsysteme fallen“, beklagt Bicserdy. „Ein/e entsandte/ Bedienstete/r mit 2 Kindern würde dadurch zwischen ca. 25.000 und 50.000 Euro jährlich verlieren“, erklärte er. Bicserdy zeichnet gar das Bild, dass sich Diplomaten mit Kindern dann eine Auslandsverwendung „praktisch nicht mehr leisten können“ - und wenn dieser Personenkreis wegfalle, „könnte der auswärtige Dienst in seiner bisherigen Form nicht aufrechterhalten werden“.

Mit Gewerkschaft nicht abgestimmt

Bicserdy ärgert sich, dass das Außenministerium die Neuregelung politisch mitgetragen hat, und kritisiert zudem, dass der Plan „entgegen aller Gepflogenheiten nie mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) abgestimmt“ worden sei. Man verlange die „Rücknahme dieses Vorhabens“. Im Familienministerium, das für die Novelle zuständig ist, hieß es zur APA, dass die „Thematik bekannt“ sei. „Wir arbeiten an einer Lösung.“ Die Neuregelung liegt derzeit im Parlament im Familienausschuss. Ein möglicher Lösungsweg wäre etwa eine Änderung des Dienstrechts durch das Außenministerium. Aus dem Büro von Ministerin Kneissl bzw. dem Außenministerium war für die APA vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.

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