Alarmierende Lage in ungarischen Transitzonen

Der Europarat hat sich alarmiert über die Lage minderjähriger Flüchtlinge in den umstrittenen ungarischen „Transitzonen“ an der Grenze zu Serbien gezeigt.

In den fraglichen Zonen seien unbegleitete Jugendliche ab 14 Jahren in engen Containern untergebracht - eingesperrt mit Stacheldrahtzäunen und unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete Wächter, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Jugendliche ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft

Die Autoren kritisieren vor allem, dass Flüchtlinge in Ungarn aufgrund einer Verschärfung des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft werden - und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich. Dadurch fielen sie nicht unter die UN-Kinderschutzkonvention.

Erarbeitet wurde der Bericht von zwei Mitgliedern der Expertengruppe zur Bekämpfung von Menschenhandel (GRETA) des Europarats. Sie hatten im vergangenen Dezember zwei Transitzonen an der serbischen Grenze besucht. In einem der Containerlager befanden sich zum Zeitpunkt der Visite 26 unbegleitete Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.

Menschen nicht ausreichend geschützt

Die Experten des Europarats werfen der ungarischen Regierung vor, die Asylwerber in den Transitzonen nicht ausreichend vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu schützen. Das Personal in den Lagern - vor allem Polizisten, Mitglieder des Geheimdienstes und der Anti-Terrorpolizei, Militärärzte sowie Vertreter des Amtes für Einwanderung und Asyl - sei nicht ausreichend ausgebildet, um mögliche Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu identifizieren, heißt es in dem Bericht. Auch seien die Lebensbedingungen in den abgesperrten und rund um die Uhr bewachten Zentren nicht geeignet, um ein „Klima des Vertrauens“ zu schaffen, in dem die Flüchtlinge sich jemandem anvertrauen können.

Kritik zurückgewiesen

Das ungarische Innenministerium, dem die Transitzonen unterstellt sind, wies die Kritik zurück. Die fraglichen Lager seien keinesfalls geschlossen, die Asylwerber seien dort nicht inhaftiert, heißt es in der am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums. Die Lager seien in Richtung Serbien offen. „Jeder Asylwerber kann jederzeit nach Serbien zurückkehren.“

Containerdörfer an der Grenze zu Serbien

Einem im März vergangenen Jahres vom ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetz zufolge werden aus Serbien eintreffende Asylwerber in Containerdörfern an der Grenze inhaftiert, bis über ihren Antrag entschieden ist. Bewerber, deren Antrag abgelehnt wird, werden unmittelbar wieder nach Serbien abgeschoben. Das Gesetz war international als Verstoß gegen das Völkerrecht kritisiert worden.

Die Expertengruppe GRETA überwacht die Einhaltung des Europäischen Abkommens gegen Menschenhandel, dem Ungarn beigetreten ist.

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