Rabbiner der IKG bestehen auf Kippa

Die religiösen Spitzen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) haben angesichts des geplanten Kopftuchverbots das Tragen der Kippa verteidigt.

„Die Frage, ob nach dem jüdischen Religionsgesetz Männer die Pflicht haben, eine Kopfbedeckung zu tragen, ist eindeutig zu bejahen“, stellten Oberrabbiner Arie Folger und Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister gestern in einer Aussendung fest.

Weder Symbol noch Brauchtum, sondern Gebot

„Das Tragen einer Kopfbedeckung soll uns die immerwährende Präsenz Gottes vergegenwärtigen“, verwiesen die Rabbiner der IKG auf die jüdischen Religionsgesetze. Es handle sich bei der jüdischen Kopfbedeckung nicht um ein einfaches Symbol oder Brauchtum, sondern um ein Gebot für religiöse männliche Juden ab dem dritten Geburtstag, betonte auch IKG-Präsident Oskar Deutsch: „Das Recht, eine Kippa zu tragen, steht unter dem verfassungsgemäßen Schutz der Religionsfreiheit.“

Kopftuchverbot als Schutz vor Diskriminierung

Ein Gutachten des Verfassungsdienstes zum Kopftuchverbot in Kindergarten und Volksschule hatte Befürchtungen aufgeworfen, auch andere Religionsgemeinschaften könnten von derartigen Bekleidungsvorschriften betroffen sein. Am Wochenende stellte dass Justizministerium klar, dass dies nicht der Fall sei. Im Gegensatz zu anderen europäischen Gesetzen ziele jenes in Österreich auf Schutz vor Diskriminierung ab und werde neutral formuliert sein.

Verfassungsdienst hält Kopftuchverbot in Volksschulen für zulässig