Caritas und Diakonie begrüßen VfGH-Urteil

Caritas und Diakonie haben gestern die Aufhebung der niederösterreichischen Mindestsicherungsregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) begrüßt.

Man hoffe nun auf eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung, hieß es seitens der beiden kirchlichen Hilfsorganisationen.

Nicht nur Folgen für Niederösterreich

Bei der Caritas wurde betont, dass man die seit Jänner 2017 geltende Regelung mehrfach kritisiert habe, weil sie niedrigere Bezüge für Asylberechtigte sowie eine „Deckelungskürzung“ der Mindestsicherung ab einer gewissen Haushaltsgröße vorsehe. Ähnliches gelte auch in Oberösterreich und im Burgenland; der VfGH-Entscheid werde somit nicht nur Folgen für Niederösterreich haben, erklärte der St. Pöltner Caritas-Sprecher Christoph Riedl-Daser laut Kathpress.

Vorhaben der Regierung obsolet

Für Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, wird durch den Spruch eines der großen Vorhaben des Regierungsprogrammes obsolet. Der VfGH habe klargestellt, „dass eine Ungleichbehandlung - wie sie auch die Regierung offen anstrebt - verfassungsrechtlich nicht möglich ist“.

Für „verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung“

„Das Ziel kann jetzt nur sein, eine verfassungskonforme österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, die für alle Menschen in Notsituationen, unabhängig von ihrer Herkunft, existenzsichernd ist“, betonte Chalupka: „Denn niemand in Österreich kann Gesetze wollen, die bedeuten, dass mehr Menschen in Obdachlosigkeit leben, und Ausbeutung jeglicher Art ausgeliefert sind.“

Mindestsicherungsregelung in NÖ aufgehoben