Zuteilung des Asylverfahrens nach Kriterienkatalog

Das Europaparlament in Straßburg hat sich gestern für eine Reform des Dublin-Systems und ein Verfahren zur Verteilung von Asylwerbern in der EU ausgesprochen.

Bisher ist das Erstaufnahmeland für die Asylverfahren zuständig. Die EU-Staaten sind in dieser Frage gespalten, die osteuropäischen Visegrad-Länder lehnen Flüchtlingsquoten ab.

Asylreform „eine der drängendsten Aufgaben“

„Die Asylreform ist eine der drängendsten Aufgaben für die Europäische Union. Wir sehen, dass weder das Dublin-System noch die Verteilung von Flüchtlingen funktioniert. In den Verhandlungen haben wir jetzt die Chance, das Dublin-System grundlegend zu reformieren - weg vom Prinzip des Ersteintrittslandes und hin zu einem gemeinsamen EU-Asylsystem mit echter Umverteilung“, sagte der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer.

Vierstufiger Kriterienkatalog

Nach den Plänen des Innenausschusses im EU-Parlament, welche die Abgeordneten gestern unterstützten, müsste das erste Eintrittsland - etwa Griechenland oder Italien - die Ankommenden nur noch registrieren und einem Sicherheitscheck unterziehen. Die Zuteilung des Asylverfahrens soll dann nach einem vierstufigen Kriterienkatalog erfolgen. Dabei wird berücksichtigt, ob es in einem EU-Land Familienangehörige gibt, ob der Asylwerber für ein EU-Land bereits einmal ein Visum erhalten oder sich dort schon einmal legal aufgehalten hat, und ob er in einem EU-Staat eine Ausbildung gemacht hat.

Vier EU-Länder zur Auswahl

Greift keines dieser Kriterien, so soll der Asylwerber aus jenen vier EU-Ländern wählen, die gemessen an ihrem Zuteilungsschlüssel am wenigsten ausgelastet sind. Der Zuteilungsschlüssel orientiert sich an Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung der EU-Staaten. Hat ein Land 150 Prozent seines Referenzwertes erreicht, greift ein Korrekturmechanismus.

Korrekturmechanismus bei „überlaufenen“ Ländern

Der ÖVP-Europaabgeordnete Heinz Becker stimmte trotz Bedenken in Detailfragen der Reform zu, wie er sagte. „Überlaufene Mitgliedstaaten sollen mit einem Korrekturmechanismus entlastet werden. Und wenn Asylwerber vorrangig anhand von persönlichen Anknüpfungspunkten zugeteilt werden, erleichtert das die Integration, wenn sie Asyl oder internationalen Schutz erhalten. Es ist auch richtig, dass die Asylverfahren nach einem gerechten Schlüssel aufgeteilt werden und die Staaten an den Außengrenzen den Löwenanteil der Last nicht alleine tragen müssen.“

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