Menschenrechtsgericht verurteilt Kollektivabschiebung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien wegen kollektiver Abschiebungen aus Melilla nach Marokko verurteilt.

Die Straßburger Richter sprachen damit heute zwei Migranten aus Mali und der Elfenbeinküste jeweils eine Entschädigung von 5.000 Euro zu.

Kein Verfahren & keine Rechtsschutzmöglichkeit

Die beiden Männer hatten 2014 versucht, illegal die Grenzzäune zwischen Marokko und der spanischen Exklave zu überwinden. Hinter der zweiten von drei Absperrungen wurden sie von der spanischen Polizei aufgegriffen und nach Marokko zurückgebracht. Ihre Identitäten wurden nach den Feststellungen des Gerichtshofs nicht überprüft. Ihnen wurde demnach auch keine Möglichkeit gegeben, ihre persönlichen Umstände zu erklären oder Hilfe von einem Anwalt oder Übersetzer zu bekommen. Vor diesem Hintergrund hatte der Gerichtshof „keinen Zweifel“ daran, dass es sich um unzulässige Kollektivabschiebungen gehandelt hatte.

Weitere Verfahren beim EGMR

Die Beschwerden der beiden Migranten wurden vom ECCHR - European Center for Constitutional ans Human Rights - in Kooperation mit „Brot für die Welt“ unterstützt. In einem weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR laut Aussendung auch Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.

Spanische Exklaven Ceuta und Melilla

Spanien verfügt in Nordafrika über zwei Exklaven: Ceuta an der Meerenge von Gibraltar und das 250 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla. In der Nähe der Gebiete harren Zehntausende Afrikaner sowie Syrer aus, die auf eine Chance hoffen, in die EU zu gelangen.

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