Start von Integrationsjahr mit 1.9.2017

Das Integrationsjahr, das Flüchtlinge strukturierter an den Arbeitsmarkt heranführen soll, startet mit Freitag, dem 1. September in seine Pilotphase.

Daran teilnehmen können vorerst nur anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die ihren Status ab 2015 erhalten haben, die Schulpflicht erfüllt haben, mindestens A1-Sprachniveau aufweisen und nicht am Arbeitsmarkt vermittelt sind.

Pilotphase von vier Monaten

Die Pilotphase ist auf vier Monate angelegt. Der Prozess wird vom Wifo begleitet, das allfällige Schwachstellen dem Arbeitsmarktservice und der Regierung darstellen soll. Im Vollbetrieb steht das Integrationsjahr ab 1. Jänner 2018 und ist dann auch für alle Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, die ab April um Asyl angesucht haben und seit mindestens drei Monaten zum Verfahren zugelassen sind, offen.

Verpflichtende Teilnahme

Die Teilnahme an dem in Modulen aufgebauten Programm ist verpflichtend. Gibt es einen Negativ-Bescheid, endet das Programm. Abgebrochen werden kann das Integrationsjahr, wenn der Betroffene in der Zwischenzeit einen Job findet.

Integration in Arbeitsmarkt

Denn das Ziel der Initiative ist ja, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher sind im Integrationsjahr Module zu Kompetenzclearing, Abklärung und Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen bzw. Zeugnissen, höhergradige Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse, Bewerbungstrainings und Arbeitstrainings bei Zivildienst-Trägerorganisationen vorgesehen. Ziel der Aktion ist, dass der Asylberechtigte am Ende des Integrationsjahrs für den Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Gelingt das nicht, stehen den Betroffenen weiterhin AMS-Instrumente zur Verfügung.

Flexible Gestaltung durch Modul-System

Durch das Modul-System ist das Integrationsjahr flexibel gestaltet. Einzelne Kurse können ausgelassen werden, wenn schon Kompetenzen vorhanden sind, etwa ausreichende sprachliche Fähigkeiten. Dann wären auch längere Arbeitstrainings bei den Zivildienst-Einrichtungen bis zu zwölf Monate möglich. Das Ausmaß der Tätigkeit kann dabei zwischen 16 und 34 Stunden liegen. Einen Verdienst erhalten die Flüchtlinge dabei nicht, sie sind auf die Zuwendungen aus Mindestsicherung bzw. Grundversorgung angewiesen. Die Trägereinrichtungen bekommen eine pauschale Aufwandsentschädigung im Ausmaß von 120 Euro pro Monat und Teilnehmer.

Flächendeckende Integrationsmaßnahmen

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßt die Maßnahmen. Mit dem Integrationsjahr würden neue Wege gegangen, Integration von Anfang an werde für die Teilnehmer ab 2018 Realität. Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) betonte, dass erstmals auf Bundesebene eine flächendeckende Integrationsmaßnahme gesetzt werde, die den Betroffenen und der Gesellschaft als solches nütze. Ziel sei, dass sich die Menschen so rasch als möglich selbst erhalten können.