Zukunftsfonds kann Arbeit fortsetzen

Der Zukunftsfonds der Republik kann weiterhin Projekte im Gedenken der Opfer des NS-Regimes finanzieren. Der Ministerrat beschloss heute eine jährliche Dotierung von zwei Mio. Euro ab 2018.

Zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, dass der Zukunftsfonds seine Arbeit nicht fortsetzen kann.

Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung

Ursprünglich war der 2005 eingerichtete Fonds mit einmalig 20 Mio. Euro dotiert, mit Erschöpfen der Mittel hätte er aufgelöst werden müssen. Da der Zweck des Fonds, insbesondere die Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung, auch jetzt noch ein aktuelles Thema darstelle, solle er seine Tätigkeit fortsetzen, argumentierte die Regierung. Die Finanzierung soll laut Gesetzestext über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgen.

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