Kritik an Praxis der Familienzusammenführung

Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages hat der Menschenrechtskommissar des Europarats in Straßburg, Nils Muižnieks, heute die Praxis der Familienzusammenführung in vielen europäischen Ländern scharf kritisiert.

Einige der Maßnahmen seien „ungesetzlich und ungerecht“, erklärte Muižnieks unter Berufung auf einen vom Europarat durchgeführten Bericht.

Europarats-Bericht „Das Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge in Europa realisieren“

Ungerechte und ungesetzliche „rRestriktive Maßnahmen“

„Bedauerlicherweise“ würden viele europäischen Länder den Zugang zur Familienzusammenführung durch „restriktive Maßnahmen, die ungerecht und ungesetzlich“ seien, limitieren. Durch diese Hindernisse würde der Familiennachzug oft „unnötig komplex“ und dauere zudem sehr lange, was wiederum „immense Not“ für Flüchtlinge und deren Familien verursachte. Dies müsse sich ändern, die Politik „menschlicher“ werden, forderte Muižnieks und legte gleichzeitig 36 Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarates vor, um die Praxis der Familienzusammenführung effektiver zu gestalten.

„Übertrieben hohe Wartezeiten“

Im Bericht „Das Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge in Europa realisieren“ werden unter anderem „übertrieben hohe Wartezeiten“ vor der Antragstellung für Familiennachzug, diskriminierende Unterscheidungen zwischen anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten oder zu eng gefasste Definitionen von Familienmitgliedern kritisiert. Im Zusammenhang mit langen Wartezeiten erwähnt der Report auch Österreich. Hierzulande müssen subsidiär Schutzberechtigte drei Jahre warten, bevor ihre Familie einen Antrag auf Nachzug stellen kann - das entsprechende Gesetz wurde erst 2016 verschärft.

Integration wird behindert

Stress, Angststörungen und Depressionen seien die Folge von restriktiver Familienzusammenführung und würden so die Integration der jeweiligen Person im Aufnahmeland behindern, betonte Muižnieks. Es sei „zwingend erforderlich“, dass europäische Staaten unnötiges Leid verhinderten und Flüchtenden helfen, ein neues Leben, vereint mit ihren Familien, zu ermöglichen. Dies sei nicht nur eine Rechtsvorschrift, sondern auch eine Angelegenheit menschlicher Würde, so der Menschenrechtskommissar in einer Aussendung. Muižnieks erklärt, dass die Integration von Geflüchteten nur gelingen könne, wenn sie mit ihren Familien vereint seien. Er appellierte daran, „die Menschenrechte zu respektieren und das Recht auf Familiennachzug zu gewährleisten“.

Link: