Verschärfung bei Asylrecht und Ausweisungen
Die Neuregelung stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Mit dem Gesetz würden „rechtsstaatliche Standards abgebaut“, erklärte Amnesty International in Berlin.
Erweiterte Abschiebehaft & Zugriff auf Smartphone-Daten
Das Gesetz sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Abschiebehaft sowie zum Zugriff auf Smartphone-Daten von Flüchtlingen vor. Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und zugleich falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen grundsätzlich verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Erleichterte Datenabgleich mit anderen Staaten
Auf das Paket hatten sich Bund und Länder im Februar grundsätzlich verständigt. Die Koalition hatte am Mittwoch im Innenausschuss noch weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen gegen die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften, um so ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen, sowie um einen erleichterten Datenabgleich mit anderen Staaten durch das Bundeskriminalamt (BKA).
„Härte und Rückführung bei den nicht Schutzbedürftigen“
Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte die Neuregelung. „Unsere Linie ist klar: Hilfe und Integration bei den Schutzbedürftigen, Härte und Rückführung bei den nicht Schutzbedürftigen und insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen“, erklärte der Minister. So sei es nicht hinnehmbar, „dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben“, in der Hoffnung, so einer Abschiebung zu entgehen.
Regelungen für „gefährliche Ausreisepflichtige“
SPD-Fraktionsvize Eva Högl und der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Burkhard Lischka, begrüßten vor allem die Vorschriften zu Flüchtlingen, die von Behörden als Gefährder eingestuft werden. Es würden „Regelungen geschaffen, mit denen gefährliche Ausreisepflichtige nun auch in Abschiebungshaft genommen werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann“.
„Massive Eingriffe in die Privatsphäre“
„Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen“, erklärte dagegen Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. Die Regelungen zu Smartphones bedeuteten „massive Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen“, ohne dass dies an strenge Bedingungen geknüpft sei.
Pro Asyl sieht „Abschiebemaschinerie“
Von einer „Abschiebemaschinerie“ sprach die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. „Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um“, erklärte Pro Asyl in Berlin. Die Organisation kritisierte unter anderem eine Vermischung von Ausländerrecht und Strafrecht.
„Flüchtlinge haben ein Recht auf Privatsphäre“
Kritik an dem geplanten Auslesen von Handydaten äußerte auch der katholische Sozialverband Caritas. „Flüchtlinge haben ein Recht auf Privatsphäre“, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin. Die geplanten Regelungen seien „ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen“. Zudem sei das Handy für Geflüchtete eine notwendige Verbindung in die Heimat, „etwa um Fotos der Kinder anzuschauen, Botschaften an die Ehefrau zu senden oder private Erlebnisse mit Leidensgenossen auszutauschen“.
„Geflüchtete wie potenzielle Straftäter“ behandelt
Die Regierung missachte, „dass die allermeisten nach Deutschland Geflüchteten hierherkommen, weil sie Schutz und eine Perspektive suchen“, erklärte der Sozialverband Arbeiterwohlfahrt. „Das Gesetz behandelt jedoch alle Geflüchteten wie potenzielle Straftäter“. Von einem „Sammelsurium flüchtlingsfeindlicher Schweinereien“ sprach die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke.