Integrationspaket beschlossen

SPÖ und ÖVP beschlossen gestern Abend im Nationalrat gemeinsam das Integrationspaket, das neben dem Integrationsjahr auch ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Erschwernis für Koran-Verteilaktionen enthält.

Grüne und NEOS unterstützten nur das Integrationsjahr. Kritik kam von der Opposition trotzdem durch die Bank. Die NEOS wollten unter anderem wissen, wie ein Vollverschleierungsverbot zur Integration beitragen solle, wo doch jetzt Frauen wohl gezwungen sein würden, daheim zu bleiben. Das Team Stronach vermisste dagegen weitergehende Maßnahmen wie ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Der FPÖ ging es genauso, zudem regte sie sich etwa darüber auf, dass auch Flüchtlinge mit guten Anerkennungschancen vom Integrationsjahr profitieren könnten. Den Grünen missfällt unter anderem, dass Deutsch- und Wertekurse in einem unterrichtet werden sollen.

Stöger sieht Integration von Anfang an

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) schwärmte, dass mit dem heutigen Gesetzespaket Integration von Anfang an ermöglicht werde. Menschen würden konkrete Möglichkeiten gegeben, gleichzeitig würden sie aber auch zur Mitwirkung verpflichtet. Die Auswirkungen werde man zwar nicht von heute auf morgen sehen, sie würden aber essenziell sein. Auch Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) meinte, man solle sich keine Illusionen machen, Integration sei ein sehr langer Prozess. Gleichzeitig fügte er an, dass unabhängig von den heute beschlossenen Maßnahmen Österreich nichts übrig bleibe, als den Zustrom von Flüchtlingen nach Österreich zu stoppen.

Standardisiertes Integrationsprogramm

Mit dem Integrationspaket verankert wird, dass anerkannte Flüchtlinge, die seit 2015 Schutz erhalten haben, arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, ab September dieses Jahres ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren müssen. Für Asylsuchende mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ist das Programm ab kommendem Jahr offen. Einen Rechtsanspruch gibt es für diese Gruppe aber nicht.

Integrationsjahr dauert 12 Monate

In der Regel soll das Integrationsjahr zwölf Monate dauern. Bei entsprechenden Vorkenntnissen können einzelne Module aber auch übersprungen werden. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit. Vorrangig geht es darum, die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Neben Deutsch- und Wertekursen sind auch ein Kompetenzclearing, Bewerbungs- und Arbeitstrainings sowie Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählt etwa auch die Mitarbeit in sozioökonomischen Betrieben oder der Besuch von Produktionsschulen und Lehrwerkstätten. Eine Entlohnung gibt es dafür nicht. Flüchtlingen, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten Mindestsicherung.

Geldstrafe bei Verhüllung des Gesichts

Wer ab Oktober in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen. Passieren soll das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einem strengeren Bewilligungsprozedere für die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs.

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