Einbürgerungen im ersten Quartal gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungen ist im ersten Quartal des heurigen Jahres gestiegen: 2.422 Personen erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft, das ist ein Plus von 16,1 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2016.

Dies gab die Statistik Austria heute in einer Aussendung bekannt. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen (rund 37 Prozent) ist bereits in Österreich geboren. Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten waren Frauen (52,1 Prozent), der Anteil der minderjährigen Kinder betrug 38,3 Prozent. Die meisten neuen Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina (368 Personen), gefolgt von der Türkei (223), dem Kosovo (166), Serbien (159), Afghanistan (126) und Indien (117).

Einbürgerungen in Österreich im 1. Quartal 2017

APA

Kein einheitlicher Trend nach Bundesläbdern

Sieht man sich die Zahlen nach Bundesländern an, ist kein einheitlicher Trend erkennbar: In fünf Bundesländern gab es einen Zuwachs, am deutlichsten fiel dieser in Wien aus (+52 Prozent). An zweiter Stelle lag Kärnten (+49 Prozent), gefolgt von Niederösterreich (+25 Prozent) und Salzburg (+18 Prozent). Geringere Zunahmen wurden in der Steiermark (+1,5 Prozent) verzeichnet. Im Burgenland (-30 Prozent), Oberösterreich (-24 Prozent), Vorarlberg (-16 Prozent) und Tirol (-14 Prozent) ging die Zahl der Einbürgerungen hingegen zurück.

Mehr als die Hälfte mit Rechtsanspruch

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 844 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, asylberechtigt oder EWR-Staatsangehörigkeit), 98 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration. 210 Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin verliehen. Weitere 322 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, davon 311 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel „Erstreckung der Verleihung“ wurden 101 Ehegatten sowie 670 Kinder eingebürgert.

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