Europäischer Gerichtshof berät über EU-Quoten

Der Streit um die in der EU beschlossenen Flüchtlingsquoten ist seit heute vor Gericht. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg begann am Vormittag das Verfahren zu den Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die Verpflichtung, Flüchtlinge aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland aufzunehmen.

Budapest und Bratislava wollen einen entsprechenden Beschluss der EU-Innenminister von 2015 für nichtig erklären lassen. Die EU-Innenminister hatten die Flüchtlingsumverteilung am 22. September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder per Mehrheitsentscheidung beschlossen. Demnach sollten bis zum September 2017 insgesamt 120.000 Asylwerber in andere EU-Länder gebracht werden: 15.600 aus Italien und 50.400 aus Griechenland. Weitere 54.000 Asylwerber sollten nach Bedarf zugewiesen werden.

Beschluss auf gewählter Rechtsgrundlage unzulässig

Ungarn und die Slowakei machen in ihren Klagen unter anderem geltend, dass der Beschluss der Innenminister auf der gewählten Rechtsgrundlage unzulässig war und auch gegen rechtliche Grundsätze und Formvorschriften verstoßen habe. Mit einem Urteil in dem Verfahren wäre nach den üblichen EuGH-Fristen frühestens in fünf bis sechs Monaten zu rechnen.

Ungarn gegen Zweiteilung der Länder

Ungarns Justizminister Laszlo Trocsany sagte heute der „Welt“, sein Land wehre sich bei dem Beschluss auch gegen die Zweiteilung in Länder, die „entlastet“ werden müssten, und solche die „belastet“ würden. Es fehle eine Kategorie von Ländern, die zwar keine Entlastung wolle, „aber sowieso so belastet sind von der Flüchtlingskrise, dass man ihnen nicht noch zusätzliche Lasten aufbürden sollte“.

Dramatische Lage im Mittelmeer in 2015

Luxemburgs Außen- und Migrationsminister Jean Asselborn verteidigte den Verteilungsbeschluss und verwies auf die dramatische Lage im Mittelmeer 2015. Italien und Griechenland seien damals angesichts der hohen Ankunftszahlen überlastet gewesen, sagte er im Rundfunksender SWR2. „Die Alternative wäre ja gewesen, dass wir die Landgrenzen zumachen, gegen die Konvention von Genf verstoßen, aber auf dem Meer konnte man ja die Menschen nicht ertrinken lassen.“

Wie Flüchtlinge in der EU verteilt werden sollen

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