UNHCR ortet Mängel bei Erhebung der Staatenlosen

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR fordert in Österreich eine bessere Erhebung der Zahl der Staatenlosen. 2016 wurden knapp 12.000 Personen von der Statistik Austria als staatenlos oder mit ungeklärter oder unbekannter Staatsbürgerschaft geführt.

Um Klarheit zu schaffen, will das UNHCR „die Schaffung eines fairen und effizienten Verfahrens zur Feststellung der Staatenlosigkeit“.

Studie „Staatenlosigkeit in Österreich“

Empfehlungen für Umgang mit Staatenlosigkeit

In seiner nun vorgestellten Studie „Staatenlosigkeit in Österreich“ gibt das UNHCR eine Reihe von Empfehlungen ab, wie Österreich mit dem Phänomen der Staatenlosigkeit besser umgehen könnte. Hauptproblematik sei die Schwierigkeit, „eine verlässliche Zahl oder auch nur eine realistische Schätzung“ für die Gesamtzahl der Staatenlosen in Österreich zu finden, heißt es in der Studie.

Zahl aufgrund von Zentralen Melderegister

Denn die von der Statistik Austria genannte Zahl der 11.628 Betroffenen zu Jahresbeginn 2016 beruhe auf der Meldepraxis auf Gemeindeebene, die im Zentralen Melderegister erfasst wird. Die Einstufung in „staatenlos“ oder als Personen „mit unbekannter Staatsangehörigkeit“ bzw. mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ würden von den Bediensteten in den verschiedenen Gemeinden allerdings unterschiedlich gehandhabt, schreibt das UNHCR. Außerdem würden manche Personen ihren Wohnsitz vielleicht gar nicht anmelden.

Verbesserung bei Rechtslage & Praxis

Das UNHCR würdigt in seiner Studie zwar, dass die österreichischen Gesetze und politischen Konzepte „viele wichtige Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Verhinderung von Staatenlosigkeit“ enthalten. Allerdings könnten sowohl die Rechtslage als auch die Praxis verbessert werden, hieß es.

Schaffung einer zentralen Behörde

Neben der Schaffung eines eigenen Verfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit empfiehlt das UNHCR die Schaffung einer Zuständigkeit einer zentralen Behörde, „die für die Beurteilung und erstinstanzliche Entscheidung in Fragen von Staatenlosigkeit zuständig ist“. Außerdem sollten die (für die Meldepflicht zuständigen, Anm.) Gemeinden hinsichtlich der Registrierung von Staatenlosen geschult werden.

Neuer Aufenthaltstitel für Staatenlose

Im Asylgesetz sollte ein neuer Aufenthaltstitel für Staatenlose aufgenommen werden, so ein weiterer Wunsch des UNHCR. Außerdem wird eine verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren für jede Person, die als staatenlos anerkannt wird, empfohlen.

Automatischer Erwerb von Staatsbürgerschaft

Einen weiteren Problembereich ortet das UNHCR bei Kindern, die in Österreich staatenlos zur Welt kommen: Um ihnen das Schicksal als Staatenlose zu ersparen, empfiehlt das Flüchtlingshochkommissariat rechtliche Vorkehrungen für den automatischen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu treffen.

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