Verpflichtungen zum Umverteilungsprogramm

Die EU-Kommission hat Österreich erneut in der Diskussion um das Umverteilungsprogramm für Flüchtlinge an die von Wien eingegangenen Verpflichtungen erinnert.

Wie EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopolous bereits vergangene Woche gesagt habe, „müssen jetzt alle EU-Mitgliedstaaten ihre eingegangenen Verpflichtungen einlösen“, sagte eine EU-Kommissionssprecherin heute in Brüssel.

„Politische, rechtliche und moralische Pflicht“

„Sie haben eine politische, rechtliche und moralische Pflicht, dies zu tun“, betonte die Sprecherin weiter. „Die EU-Kommission ist bereit, mit Österreich darüber zu reden, wie wir ihnen helfen können, und wie sie Fortschritte zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen machen können, wobei natürlich die bedeutende Solidarität berücksichtigt wird, die Österreich schon in der Vergangenheit gezeigt hat“, sagte sie weiter.

Antwort auf Kerns Brief „zum gegebenen Zeitpunkt“

Der jüngste Brief von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in dieser Angelegenheit werde „zum gegebenen Zeitpunkt“ von der EU-Kommission beantwortet werden. Kern hatte in seinem Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker argumentiert, dass sich Österreich bei der Bewältigung der Migrationsströme besonders solidarisch gezeigt habe. Im Verhältnis zu seiner Bevölkerung sei Österreich sowohl 2015 als auch 2016 jeweils unter den drei Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anteil an Flüchtlingen in der EU gewesen, hatte Kern geltend gemacht.