Einigung über Verschärfungen im Fremdenrecht
Dabei einigte man sich auf eine Wohnsitzpflicht in der Grundversorgung, eine Gebietsbeschränkung bei negativem Asylbescheid sowie die Beugehaft für ausreisepflichtige Asylwerber. Beim Versammlungsgesetz wird es weitere Gespräche geben.
Wohnsitzauflage & Gebietsbeschränkung
Das von der Regierung vereinbarte Fremdenrechtsänderungsgesetz soll die im Arbeitsprogramm festgelegten Punkte enthalten, die bisher noch nicht in der im Ministerrat beschlossenen Fassung enthalten waren. Dies beinhaltet etwa die Wohnsitzauflage ab der Zuweisung zur Grundversorgung. Bei einem negativem Asylbescheid soll es zudem eine Gebietsbeschränkung auf das Bundesland und in weiterer Folge auf den politischen Bezirk geben, in dem sich die jeweilige Rückkehreinrichtung befindet.
Befugnisse der Exekutive & Verwaltungsstraftatbestände
Entsprechende Befugnisse der Exekutive für eine Durchsetzung der Punkte sind laut Stellungnahme des Innenministeriums ebenso in der Einigung enthalten wie Verwaltungsstraftatbestände für eine Verletzung der Gebietsbeschränkung. Die weiteren Änderungen im Fremdenrecht werden nun in Begutachtung geschickt und sollen später mit der bereits im Ministerrat beschlossenen Fassung - diese sieht eine Ausweitung der Schubhaft und höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren vor - zu einem Gesamtpaket geschnürt werden.
Änderungen im Versammlungsgesetz
Auch bei den Gesprächen über Änderungen im Versammlungsgesetz habe es laut gemeinsamer Stellungnahme von Innen- und Verteidigungsministerium ein „lösungsorientiertes Gesprächsklima“ gegeben. Eine endgültige Einigung gab es aber noch nicht. Eine finale Verhandlungsrunde ist für Dientag angesetzt.