Ungarn beruft gegen Richterspruch über Abschiebung

Ungarn legt Berufung gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ein.

Dies erklärte György Bakondi, Sicherheitsberater von Premier Viktor Orbán, am Samstag auf einer Pressekonferenz in Budapest. Der EGMR hatte Ungarn wegen der Internierung und Abschiebung von zwei Bangladeschis nach Serbien verurteilt. Budapest muss den Klägern jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

„In vollem Masse gesetzmäßig“ verhalten

Laut Bakondi hätte sich Ungarn auch in diesem Fall „in vollem Masse gesetzmäßig“ bei der Beurteilung der betroffenen Asylanträge verhalten, zitierte die Ungarische Nachrichtenagentur MTI. Der rechtskonservative Premier hatte nach dem Urteil aus Straßburg erklärt, die ganze Sache sei „absurd und unfassbar“.

Kritik an Helsinki-Komitee

Hinsichtlich der Ausweisung nach Serbien hätten sich die ungarischen Behörden davon überzeugt, dass es sich bei Serbien um ein sicheres Drittland handle, betonte Bakondi. Er kritisierte das ungarische Helsinki-Komitee, dass die zwei Bangladeschis in Straßburg vertrat und an allen Angriffen auf die Migrationspolitik der ungarischen Regierung teilnehmen würde.

Schutz für 54 Antragsteller gewährt

Laut Bakondi hätten heuer an der ungarischen Südgrenze 7.212 Flüchtlinge vergeblich den illegalen Grenzübertritt nach Ungarn versucht. Seit Jänner seien 1.134 Asylanträge bei der ungarischen Behörde gestellt worden, 2016 waren es insgesamt 30.000. Heuer wurde bisher 54 Antragstellern internationaler Schutz gewährt, davon erhielten 13 Migranten den Flüchtlingsstatus. Heuer wurden Verfahren gegen 35 Personen wegen des Verdachts auf Menschenschmuggel eingeleitet. Im Vorjahr waren es insgesamt mehr als 250 Verfahren gegen Schlepper. Laut Bakondi würde Ungarn in den kommenden Monaten angesichts der besseren Witterungsbedingungen und des sich verschärfenden Konfliktes zwischen der Europäischen Union und der Türkei mit einer höheren Zahl illegaler Einwanderer rechnen.

Abschottung gegen Flüchtlinge

Ungarn schottet sich seit 2015 mit Stacheldrahtzäunen an der serbischen und kroatischen Grenze gegen Flüchtlinge ab. Dabei wird die Grenzsperre zu Serbien mittels eines zweiten, modernen Zaunes massiv ausgebaut. Hier befinden sich auch Transitzonen, in denen die Flüchtlinge nach dem neuem Gesetz bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens festgehalten werden, was zu massiver Kritik führte.

Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt