Beschäftigungsbonus nur für heimische Arbeitskräfte

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will den „Beschäftigungsbonus“ auf beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldete Arbeitslose beschränken.

So soll ein Zuzug aus anderen EU-Ländern, vorwiegend aus Osteuropa, unterbunden werden. „Wenn wir das Geld österreichischer Steuerzahler in die Hand nehmen, dann müssen auch die österreichischen Arbeiter und Angestellten davon profitieren“, sagte Kern in der heutigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“.

Keine neue Arbeitssuchende

Der Beschäftigungsbonus solle „kein Anreiz dazu sein, dass neue Arbeitssuchende zu uns kommen und der Druck auf dem Arbeitsmarkt noch weiter steigt“, wird der Kanzler in der „Krone"weiter zitiert. Demnach soll der Bonus nur für Österreicher und bereits hier ansässige Ausländer gelten.

Einschränkung europarechtlich möglich

Konkret sollen nur jene neu geschaffenen Jobs die Förderung bekommen, die mit Arbeitssuchenden besetzt werden, die beim AMS bereits arbeitslos gemeldet sind. Das heißt, die betreffenden Personen müssen schon in der Vergangenheit in Österreich legal gearbeitet oder ihre Ausbildung in Österreich abgeschlossen haben. Laut Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts ist diese Einschränkung europarechtlich möglich.

"Beschäftigungsbonus“ ab 1. Juli

Der sogenannte „Beschäftigungsbonus“ ist Teil des kürzlich überarbeiteten Koalitionsabkommen und soll ab 1. Juli gelten. Er sieht vor, dass Unternehmen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, in den nächsten drei Jahren 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet bekommen. Die Regierungsvorlage soll noch im Februar verabschiedet werden.