Verlust von Freiheiten im Anti-Terror-Kampf

Im Anti-Terror-Kampf drohten Grundfreiheiten auf der Strecke zu bleiben, warnt Amnesty International in einem heute in Brüssel veröffentlichten Bericht zur Situation in 14 EU-Staaten in den vergangenen beiden Jahren. Auch Österreich wird darin kritisiert.

„Nach einer Serie schrecklicher Anschläge von Paris bis Berlin haben Regierungen eine Reihe von unverhältnismäßigen und diskriminierenden Gesetzen durchgepeitscht“, sagte John Dalhuisen, Europa-Direktor von Amnesty International, anlässlich der Präsentation des Berichtes. „Schon einzeln betrachtet sind die Anti-Terror-Maßnahmen besorgniserregend, aber wenn man sie zusammen nimmt, ergibt sich ein verstörendes Bild, weil lange nicht infrage gestellte Freiheiten nun unkontrolliert niedergetrampelt werden.“

„Rezept für Missbrauch“

Die Sicherheitsbehörden haben demnach in vielen Ländern mehr Möglichkeiten bekommen, ohne richterliche Kontrolle oder andere Aufsicht gegen Verdächtige vorzugehen - nach Ansicht der Autoren ein „Rezept für Missbrauch“. Auch harmlose Formen der Kritik würden für illegal erklärt, bemängelt Amnesty. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung blieben auf der Strecke. Muslime liefen Gefahr, unter Generalverdacht zu geraten.

„Terrorismus“ vage oder allzu weitreichend definiert

Eigentlich für außergewöhnliche Bedrohungslagen gedachte nationale Notstände drohten zum Dauerzustand zu werden, so Amnesty. Die französische Regierung versuche zudem, den Sicherheitsbehörden weitreichende Rechte zu verschaffen, die auch jenseits des schon mehrfach verlängerten Ausnahmezustands gelten würden. In Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Polen, Spanien oder Großbritannien werde der Begriff „Terrorismus“ vage oder allzu weitreichend definiert, bemängelt Amnesty. Das erlaube den Behörden, große Personenkreise ohne konkreten Anlass zu überwachen.

Keinerlei Kriterien für Definition von „Notstand“

Was Österreich betrifft, kritisiert Amnesty, die im Vorjahr beschlossene Asylgesetznovelle nenne keinerlei Kriterien, die den „Notstand“ definierten, nach dessen Eintreten das Asylrecht eingeschränkt werden kann. Damit bleibe die Entscheidung darüber weitgehend im Ermessen der Behörden. Außerdem werde die Polizei ermächtigt, im ausgerufenen „Notfall“ direkt an der Grenze zu entscheiden, wer einreisen dürfe und wer nicht - wofür Polizeibeamte überhaupt nicht ausgebildet seien. „Wie es sich derzeit darstellt“, heißt es in dem Bericht, „ebnet dieses Gesetz den Weg für einen deutlichen Rückschritt bei den Rechten von Schutzsuchenden in Österreich.“

Auch Kritik an Staatsschutzgesetz

Kritik gibt es von Amnesty auch am im Sommer des Vorjahres in Kraft getretenen Staatsschutzgesetz, das dem Bundesamt für Terrorismus und Verfassungsschutz (BVT) weitreichende Überwachungsrechte ohne richterliche Genehmigung einräume. Der Rechtsschutzbeauftragte sei in seinen Möglichkeiten sehr eingeschränkt, wodurch sich „ernste Bedenken hinsichtlich seiner Möglichkeiten ergeben, ein effektives unabhängiges Aufsichtsorgan zu sein sowie Menschen, deren Rechte vom BVT verletzt wurden, eine wirksame Hilfe zu sein“.

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