ÖVP-Forderungen für Amnesty menschenrechtswidrig

Die Forderung von ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner nach einer Halbierung der Obergrenze für Asylanträge stößt auf Kritik bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Dies sei - wie auch ein partielles Kopftuchverbot und Fußfesseln für Gefährder - menschenrechtswidrig, hieß es heute in einer Aussendung. Generalsekretär Heinz Patzelt sprach von „rein populistischen Sprechblasen“.

„Bevölkerungsgruppe pauschal unter Verdacht“ stellen

„Alle Forderungen zielen darauf ab, eine Bevölkerungsgruppe pauschal unter Verdacht zu stellen“, meinte Patzelt. „Wenn der Vizekanzler als Parteichef die ÖVP als weitere Partei in Österreich menschenrechtswidrig positioniert, dann ist das ein Alarmsignal“, warnte er. Eine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze ist für Amnesty International ohnehin menschenrechtswidrig. „Eine Obergrenze von 17.000 eingebrachten Anträgen heißt einfach nur mehr: Grenzen dicht, wir wollen diese Menschen nicht bei uns“, so Patzelt.

Kopftuchverbot menschenrechtswidrig

Zum Kopftuchverbot meinte Patzelt, jeder Versuch von Staaten, irgendjemandem vorzuschreiben, welche Kleidung sie oder er zu tragen oder nicht zu tragen habe, sei ebenfalls menschenrechtswidrig. Ebenso verhalte es sich bei der Fußfessel für Gefährder. Die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen seien stattdessen konsequent anzuwenden. Sollten sie nicht ausreichen, müsse man sie menschenrechtskonform weiterentwickeln.

ÖVP will Obergrenze auf 17.000 halbieren

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