Volksgruppen ORF.at Diversität
So | 19.05.2013
Terezija Stoisits - slika:orf
Treffen mit Kommissionsleitern
Seit 1. Juli hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit und Verpflichtung, staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Beschränkung der Freiheit kommen kann, zu überprüfen.
Gestern Abend fand die erste offizielle Arbeitssitzung zwischen Vertretern der Volksanwaltschaft und den Leitern jener sechs Kommissionen statt, die diese Prüfungen durchführen. Diskutiert wurde die rechtliche Arbeitsgrundlage für die Arbeit der Kommissionen, wie Volksanwältin Terezija Stoisits heute im Gespräch mit der APA erklärte.
Experten als "Augen und Ohren"
Die Kommissionen bestehen aus Experten aus unterschiedlichen Gebieten, die nebenberuflich für diese Kommissionen tätig sind. Sie werden die "Augen und Ohren" für die Volksanwaltschaft vor Ort bei den Besuchen der Einrichtungen sein, erläuterte Stoisits. Die rechtliche Arbeitsgrundlage für die Arbeit der Kommissionen wird am 10. Juli beschlossen. An diesem Tag findet auch eine Festveranstaltung im Parlament mit den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, den Kommissionsmitgliedern und dem beratenden Menschenrechtsbeirat statt.
Vorsitzende Stoisits
Mit den neuen Kompetenzen wird das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und der darin geforderte "nationale Präventionsmechanismus" umgesetzt. Betroffene Einrichtungen sind nicht nur Strafanstalten, sondern auch Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Zur Jahresmitte fand außerdem ein routinemäßiger Wechsel des Vorsitzes von Gertrude Brinek zu Stoisits statt.