Volksgruppen ORF.at Diversität
Mi | 22.05.2013

21.6.2012
EuGH rügt Arbeitsmarkthürden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Arbeitsmarkt-Beschränkungen für bulgarische Studenten in Österreich während der ersten fünf Jahre nach dem Beitritt Bulgariens zur EU im Jahr 2007 gerügt.
Verstoß gegen EU-Recht
Die EU-Richter in Luxemburg verwiesen heute in ihrem Urteil (C 15/11) auf ein Protokoll zum Beitrittsvertrag, das EU-Bürgern grundsätzlich den Vorrang vor Arbeitnehmern aus anderen Drittstaaten einräumt. Die österreichischen Rechtsvorschriften würden jedoch eine restriktivere Behandlung als für Drittstaatsangehörige vorsehen. Österreich habe damit gegen EU-Recht verstoßen.
Von AMS Wien abgelehnt
Ein österreichischer Unternehmer hatte 2008 eine Beschäftigungsbewilligung für einen in Österreich studierenden Bulgaren beantragt, der sich bereits länger als ein Jahr in Österreich aufhielt. Er wollte den Studenten als Kraftfahrer für 10,25 Stunden pro Woche und einen monatliche Bruttolohn von 349 Euro anstellen. Das Arbeitsmarktservice Wien lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die für das Land Wien auf 66.000 festgesetzte Höchstzahl ausländischer Arbeitskräfte bereits um 17.757 überschritten worden sei.
Maßnahmen gerechtfertigt und angemessen
Der mit dem Rechtsstreit befasste Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall zur Klärung an den EU-Gerichtshof. Nach EU-Recht könne sich der Aufnahmestaat im konkreten Fall nur dann auf die Lage auf dem Arbeitsmarkt berufen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, urteilten die EU-Richter. Auch dann müssten die Maßnahmen gerechtfertigt und angemessen sein. Die österreichische Regelung verlange aber eine systematische Prüfung des Arbeitsmarkts und sehe vor, dass die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nur zulässig sei, wenn für die vom Ausländer zu besetzende offene Stelle weder ein Inländer noch ein am Arbeitsmarkt verfügbarer Ausländer zur Verfügung stehe.