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Anpassungen-Ausländer & Asylgesetz
Die Ausschaffungshaft soll künftig auch in der Schweiz maximal 18 Monate statt wie bisher 24 Monate dauern. Diese und weitere Änderungen im Ausländer- und Asylgesetz hat der Bundesrat verabschiedet. Es handelt sich um Anpassungen an EU-Normen.
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Die EU hat sich auf gemeinsame Normen in den Staaten zur Rückführung von illegal anwesenden Personen geeinigt. Weil die neue Rückführungsrichtlinie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens darstellt, ist die Schweiz als Schengen-Mitgdazu EU-verpflichtet, sie zu übernehmen. |
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Betroffene über Rechte informieren
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe und andere Nichtregierungsorganisationen hatten in der Vernehmlassung die Änderungen begrüsst. Neben der Verkürzung der Haftdauer betrachten sie insbesondere die neuen Vorschriften bei der Wegweisung als Verbesserung.
Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen künftig nicht mehr formlos, sondern nur nach einem Wegweisungsverfahren weggewiesen werden können. Weiter sollen Betroffene über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert werden müssen.
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Nicht einverstanden
Nicht einverstanden mit der Übernahme der EU-Rückführungsrichtlinie zeigte sich die SVP. Die FDP kritisierte einzelne Punkte. Sie befürchtet, dass das formelle Wegweisungsverfahren mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Über die Gesetzesänderungen hat nun das Parlament zu befinden.
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